| Kurze Anmerkung zu den AGB von therapaed
       Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von therapaed
      gelten ausschließlich für das Verhaltenstraining. Die
      Veröffentlichung der AGB auf dieser Seite dient zu Ihrer Information.
      Falls Sie sich dazu entschließen sollten, an Verhaltenstrainings von
      therapaed teilzunehmen, werden Ihnen die AGB in Verbindung mit dem
      Anmeldeformular nochmals zugesandt. Für die Trainings gelten die jeweils
      Ihrer Anmeldung beiliegenden AGB.  | 
    
        
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      Paragraphen der AGB 
      §1 Geltungsbereich 
      §2 Vertrag 
      §3 Leistungen 
      §4 Rücktritt therapaed 
      §5 Rücktritt Teilnehmer 
      §6 Konzept 
      §7 Datenschutz 
      §8 Verlust/Schaden 
      §9 Schlussbestimmungen  | 
     
       In ärztlich-therapeutischen Kreisen ist es in Deutschland noch
      weitgehend unüblich, Allgemeine Geschäftsbedingungen zu formulieren und
      damit den Kunden - denn nichts anderes ist ein Patient - auf die
      gemeinsame Grundlage der Behandlung hinzuweisen. Das heißt nicht, dass
      sich Behandelnde und Patienten in einem rechtsfreien Raum bewegen.
      Allerdings macht es deutlich, wie wenig sich i.d.R. beide Seiten über
      Konzept und Erwartungen der Behandlung gegenseitig Rechenschaft ablegen.
      Da es für viele Krankheiten oder Störungen weder ein klares
      Behandlungsregime noch eine garantierte Heilungschance gibt, ist das
      Vertrauen in die diagnostischen und therapeutischen Fähigkeiten des
      Arztes, Psychologen oder Heilpraktikers unabdingbar. Die meisten Patienten
      vertrauen ihren Therapeuten daher auch dann, wenn es für Fachleute
      deutliche Hinweise auf Behandlungsmängel gibt. Die fehlende
      ausdrückliche gemeinsame Behandlungsbasis, wie sie die AGB formulieren,
      erschweren es dem Behandelten zusätzlich, sich über seine Möglichkeiten
      und Rechte klar zu werden. 
      Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Verhaltenstraining von therapaed
      sind insofern Neuland. Sie informieren Sie über den Geltungsbereich
      der Regelung, den Vertrag, Leistung
      und Zahlung, Rücktritt vom Vertrag, das
      therapeutisch-edukative Grundkonzept sowie Schweigepflicht
      und Datenschutz. Lassen Sie sich von den
      bisweilen hölzern anmutenden juristischen Formulierungen nicht
      abschrecken. Inhaltliche Quintessenz der AGB ist - kurz gesagt -
      die Verpflichtung beider Seiten auf das spielerische Programm des
      Verhaltenstrainings, das Therapie und Lernen miteinander verbindet. Dazu
      bedarf es Ihrer grundsätzlichen Bereitschaft, "mitzuspielen",
      d.h. sich mit Rücksicht auf das Gemeinschaftserlebnis des Trainings
      einzulassen. Therapaed garantiert im Gegenzug einen sicheren Verlauf des
      Verhaltenstrainings, damit Sie sich am Ende trotz - oder gerade wegen -
      der erlebten Emotionen als Erziehende oder Betroffene gestärkt fühlen. 
        
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      Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 
      für das Verhaltenstraining von therapaed*
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    Bitte beachten Sie, dass der Abdruck der AGB
      auf dieser Seite ausschließlich Ihrer unverbindlichen Information dient.
      Vertragsgrundlage sind stets die den Anmeldeformularen beiliegenden AGB.
       * therapaed = Dr. Johannes Streif 
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      §1
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      Geltungsbereich
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       Dieser Paragraph bestimmt, dass die vorliegenden AGB nur
      für das Verhaltenstraining von therapaed
      gelten.  | 
    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für
      Verhaltenstrainings nach dem Konzept von therapaed, soweit sie durch
      autorisierte Vertreter von therapaed durchgeführt werden. Dazu zählen
      Verhaltenstrainings mit Eltern (einzeln oder als Paar), Vertretern pädagogisch-therapeutischer
      Einrichtungen sowie Kindern.
       
       2. Verhaltenstrainings oder ähnliche Veranstaltungen, die das
      Gesamtprogramm oder Elemente der Verhaltenstrainings von therapaed
      anwenden, bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch therapaed.** 
      
      
      3.
      Von den Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen finden nur Anwendung,
      wenn dies zwischen dem Teilnehmer eines therapaed Verhaltenstrainings und
      therapaed  ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
       
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      § 2
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      Vertragsabschluss, Vertragspartner,
      Vertragshaftung
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       Hier wird festgelegt, wer bei Anmeldung zu einem
      Training und nach Bestätigung durch therapaed
      einen Vertrag abschließt und was das rechtlich bedeutet. 
      Kinder unter 18 Jahren können
      sich nicht ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten zu Verhaltenstrainings
      von therapaed anmelden.  | 
    1. Der Vertrag zur Teilnahme an einem
      Verhaltenstraining von therapaed kommt durch die schriftliche Bestätigung
      seitens therapaed zustande. Die verbindliche Anmeldung eines Interessenten
      zu einem Verhaltenstraining bedeutet noch keinen Vertragsabschluss.
      therapaed behält sich vor, angekündigte und/oder terminierte
      Verhaltenstrainings zu verlegen, zu verschieben oder abzusagen, sofern dem
      Interessenten keine schriftliche Bestätigung zur Teilnahme an einem
      bestimmten Ort oder Termin vorliegt.
      
       2. Vertragspartner der Verhaltenstrainings von therapaed sind therapaed
      und der Teilnehmer an einem Verhaltenstraining. Für jeden Teilnehmer muss
      eine persönliche Anmeldung durch den Teilnehmer sowie eine individuelle
      Bestätigung seitens therapaed erfolgen. Dies gilt auch für Elternpaare
      oder mehrere Teilnehmer einer Gruppe. Kinder und Jugendliche unter 18
      Jahren können an Verhaltenstrainings von therapaed nur mit schriftlichem
      Einverständnis der Sorgeberechtigten teilnehmen.
      
       
      3. therapaed haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese
      Haftung ist auf Leistungsmängel beschränkt, die auf Vorsatz oder grobe
      Fahrlässigkeit von therapaed zurückzuführen sind. Eine Haftung für aus
      Sicht des Teilnehmers unzureichende Effekte der Verhaltenstrainings vor, während
      oder nach der Durchführung ist ausgeschlossen. Grundlage einer möglichen
      Haftung von therapaed sind ausschließlich die Berufspflichten eines
      freiberuflichen Psychologen bzw. Psychotherapeuten im Sinne der
      anwendbaren Gesetze und Rechtsprechung.
      
       
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      § 3
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      Leistungen, Preise, Zahlung
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      § 3 der AGB sichert Ihnen (dem Teilnehmer)
      die Leistung zu und bestimmt, wann Sie den vereinbarten Preis für die
      Teilnahme zahlen müssen. 
      Die genauen Preise
      entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste.  | 
    1. therapaed ist verpflichtet, die
      dem Teilnehmer an einem Verhaltenstraining zugesagten Leistungen zu
      erbringen.
      
       2. Der Teilnehmer an Verhaltenstrainings von therapaed ist
      verpflichtet, den für diese Leistungen vereinbarten Preis zu zahlen. Dies
      gilt auch für in Verbindung mit dem Verhaltenstraining stehende
      Leistungen und Auslagen von therapaed an Dritte.
      
       
      3. Die Verhaltenstrainings von therapaed werden durch die Mitarbeiter
      von therapaed freiberuflich auf Grundlage einer Zulassung in einem
      Heilberuf durchgeführt. Auf die vereinbarten Preise wird keine
      gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
      
       
      4. Rechnungen von therapaed für Verhaltenstrainings sind bis spätestens
      10 Tage vor Beginn des jeweiligen Verhaltenstrainings ohne Abzug zahlbar.
      Die vollständige Bezahlung des Teilnahmebeitrags ist eine Voraussetzung für
      die Teilnahme am Verhaltenstraining.
      
       
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      § 4
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      Rücktritt von therapaed
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    | 
         
      Dieser Paragraph sagt Ihnen, unter welchen
      Bedingungen therapaed vom Vertrag
      zurücktreten kann.  | 
    1. Erfolgt die vollständige Bezahlung des
      Teilnahmebeitrags für ein Verhaltenstraining von therapaed nicht bis spätestens
      10 Tage vor Beginn des jeweiligen Trainings, so ist therapaed zum Rücktritt
      vom Vertrag berechtigt.
      
       2. Ferner ist therapaed berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund
      vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
      
       
      
        
            | 
          höhere Gewalt oder andere von therapaed
            nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich
            machen; | 
         
        
            | 
          die Teilnahme auf Grundlage falscher
            oder irreführender Angaben des Teilnehmers durch therapaed bestätigt
            wurde; | 
         
        
            | 
          therapaed begründeten Anlass zur
            Annahme hat, dass ein Teilnehmer die reibungslose Durchführung des
            Verhaltenstrainings, die Sicherheit oder das Ansehen von therapaed
            in der Öffentlichkeit gefährden kann; | 
         
        
            | 
          Minderjährige ohne ihr Wissen oder ihre
            Zustimmung von Sorgeberechtigten zu einem Verhaltenstraining
            angemeldet wurden bzw. die Ablehnung des Verhaltenstrainings durch
            den Minderjährigen in einem persönlichen Gespräch mit dem Trainer
            vor Beginn des Trainingsprogramms erkennbar ist. | 
         
       
      3. Ein Rücktritt vom Vertrag aus den unter §4 Absatz 2 genannten
      Gründen ist auch nach Beginn eines Verhaltenstrainings möglich.
       
      4. therapaed hat den Teilnehmer von der Ausübung des Rücktrittsrechts
      unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
      
       
      5. Bezahlte Teilnahmebeiträge werden von therapaed erstattet, sofern
      der Rücktritt vom Vertrag seitens therapaed vor Beginn des
      Verhaltenstrainings erfolgt. Hat der Teilnehmer aus einem der unter §4
      Absatz 2 genannten Gründe den Rücktritt zu vertreten, erfolgt die
      Erstattung unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 10% des
      Teilnahmebeitrags. Im Fall des Vertragsrücktritts von therapaed nach
      Beginn des Verhaltenstrainings wird der Teilnahmebeitrag anteilig für die
      zum Rücktrittszeitpunkt noch nicht gehaltenen Trainingsstunden erstattet.
       
      6. Es entsteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Schadenersatz gegen
      therapaed , außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten
      von therapaed.
      
       
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      § 5
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      Rücktritt des Teilnehmers
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       Dieser Paragraph bestimmt die Voraussetzung
      des Rücktritts eines Teilnehmers vom Vertrag.  | 
    Bei Rücktritt des Teilnehmers ist therapaed
      berechtigt, den vereinbarten Teilnahmepreis in Rechnung zu stellen, sofern
      der Teilnehmerplatz im jeweiligen Verhaltenstraining nicht mehr einer
      dritten teilnahmeberechtigten Person überlassen werden kann.
      Eventuell ersparte Aufwendungen (z.B. im Teilnahmebeitrag enthaltene nicht
      ausgehändigte Materialien) werden dem Teilnehmer zurückerstattet.
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      § 6
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      Therapeutisch-edukatives Grundkonzept
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      § 6 der AGB benennt das Grundkonzept des
      Verhaltenstrainings von therapaed und
      sagt Ihnen, was das für den Teilnehmer bedeutet.  | 
    1. Die Grundlage der Verhaltenstrainings von
      therapaed ist ein therapeutisch-edukatives Grundkonzept. Elemente der
      Verhaltenstrainings arbeiten damit, Emotionen bei Teilnehmern zu wecken,
      um den Lerneffekt der Trainings zu verbessern. Das Hervorrufen von
      Emotionen ist Bestandteil des Verhaltenstrainings. Der Rahmen dieser
      Arbeit mit Emotionen entspricht dem Erleben psychodynamischer Vorgänge in
      gruppentherapeutischen Situationen. 
      
       2. Teilnehmer an den Verhaltenstrainings von therapaed erklären sich
      grundsätzlich dazu bereit, im Rahmen der Durchführung des
      Verhaltenstrainings emotionales Verhalten anderer Teilnehmer zu
      akzeptieren, soweit es keinen Anlass zur Annahme einer Gefahr für die
      Durchführung des Trainings sowie für die Sicherheit oder das Ansehen der
      Teilnehmer gibt.
      
       
      3. therapaed ist verpflichtet, die Sicherheit der Teilnehmer während
      des Verhaltenstrainings zu jeder Zeit zu gewährleisten, soweit sie in der
      organisatorischen Verantwortung von therapaed liegt. Eine individuelle
      therapeutische Arbeit mit einzelnen Teilnehmern findet nicht statt.
      
       
      4. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers an einem
      Verhaltenstraining von therapaed, für sich selbst zu entscheiden,
      inwieweit er an den einzelnen Übrungen des Trainingsprogramms teilnimmt.
      Diese Verantwortung erstreckt sich auch auf alle Entscheidungen, persönliche
      Informationen vor anderen Teilnehmern oder dem Trainer offenzulegen.
      
       
      5. Alle im Rahmen des Verhaltenstrainings besprochenen Inhalte und
      durchgeführten Übungen sind nur auf das Verhaltenstraining selbst
      bezogen. Der Teilnehmer weiß, dass das Training zu jedem Zeitpunkt einen
      spielerischen Charakter hat und nicht auf die konkrete Lebenssituation
      einer bestimmten Person verweist. Alle Aussagen oder Handlungen im Verlauf
      des Verhaltenstrainings, die als Teil des Trainingsprogramms zu verstehen
      sind, entfalten ihre Bedeutung nur innerhalb des Verhaltenstrainings.
       
      6. Bei minderjährigen Teilnehmern werden die Sorgeberechtigten über
      die Inhalte des Verhaltenstrainings vor Beginn des Trainingsprogramms in
      Kenntnis gesetzt, soweit sie nicht selbst am Verhaltenstraining
      teilnehmen. Die Billigung der Inhalte durch die Sorgeberechtigten ist eine
      Voraussetzung für das Zustandekommen eines gültigen Vertrages.
       
         | 
  
  
    
      § 7
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      Schweigepflicht, Datenschutz
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      Hier erfahren Sie, wer der Schweigepflicht
      unterliegt und wie mit etwaig erhobenen Daten bei therapaed
      umgegangen wird.  | 
    1. Alle während eines Verhaltenstrainings von
      Teilnehmern offengelegten persönlichen Informationen unterliegen der
      Schweigepflicht. Dies gilt sowohl für die Teilnehmer als auch den
      Trainer. Der Teilnehmer verpflichtet sich, außerhalb des Trainingsraumes,
      der Trainingsgruppe oder der Zeit der Trainingsdurchführung nicht über
      die während des Verhaltenstrainings erhaltenen Informationen über Person
      und Leben anderer Teilnehmer zu sprechen.
      Die Schweigepflicht besteht auch nach Ende des Verhaltenstrainings fort.
       2. Sämtliche vor, während oder nach der Trainingsdurchführung im
      Rahmen des Verhaltenstrainings von therapaed erhobenen Informationen
      werden von therapaed vertraulich behandelt. Teilnehmerdaten, die der
      Evaluation des Verhaltenstrainings dienen, werden nach Durchführung der
      letzten Evaluationsphase anonymisiert, spätestens aber 6 Monate nach dem
      Ende der Teilnahme an einem Verhaltenstraining.
      
       
      3. Für Schweigepflicht und Datenschutz gelten die anwendbaren
      gesetzlichen Bestimmungen.
      
       
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      § 8
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      Haftung der Teilnehmer für Schäden
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       Kurz zur Haftungsfrage, sollte in den
      gemieteten Trainingsräumen doch mal versehentlich etwas verloren oder zu
      Bruch gegangen sein ...  | 
    1. Die Teilnehmer an Verhaltenstrainings von
      therapaed haften für alle Schäden an Gebäude oder Inventar der
      Veranstaltungsorte, die durch sie verursacht werden.
      
       2. Eine Haftung von therapaed im Fall von Verlust oder Beschädigung
      mitgebrachter Sachen ist ausgeschlossen.
      
       
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      § 9
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      Schlussbestimmungen
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      Der "Standardabspann" 
      zu den AGB; es gelten die Bestimmungen des deutschen
      Rechts  | 
    1. Änderungen oder Ergänzungen der Anmeldung,
      der Bestätigung oder des Vertrags zu einem Verhaltenstraining von
      therapaed müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für Änderungen
      oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen.
      
       2. Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort des
      Verhaltenstrainings. Zahlungsort ist München (Oberbayern).
      
       
      3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München (Oberbayern).
      
       
      4. Es gilt deutsches Recht.
      
       
      5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
      für die Verhaltenstrainings von therapaed unwirksam oder nichtig sein, so
      wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
      Teilnehmer verpflichten sich, eventuell unwirksame Bestimmungen im
      Einvernehmen mit therapaed durch eine wirksame Vereinbarung zu ersetzen. Im
      übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
      
       
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    München, 01.02.2002 
      
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     | 
    * therapaed = Dr. Johannes Streif
       ** Veranstaltungen, die nicht durch autorisierte Mitarbeiter von therapaed
      durchgeführt werden bzw. nicht von therapaed schriftlich als
      Verhaltenstrainings anerkannt sind, fallen nicht unter den Geltungsbereich
      der vorliegenden Geschäftsbedingungen. 
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