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    Drei
      Systeme interagieren in der Fremdunterbringung von Kindern: Familie,
      Fürsorge und Institution. Ich gebrauche diese Begriffe
      nicht als termini technici einer Amts- oder Verwaltungssprache, sondern
      als Inbegriffe des vermeintlichen Wesens der Systeme. Familie
      bedeutet das Kind in seinem primären sozialen Umfeld: Biologische
      Abstammung und Prägung, überkommene Beziehungen und Sozialisation in
      diesen Beziehungen sowie das Verhältnis des Kindes zur eigenen
      Geschichte. Fürsorge meint Strukturen, in denen die Einhaltung
      gesellschaftlicher Normen auf gesetzlicher Grundlage für andere
      sichergestellt wird. Institution ist eine durch die Strukturen der
      Fürsorge definierte Hypostasierung der gesellschaftlichen Normen, wie
      Gesetz und Politik sie verstehen. |